Interview_01_2021_Kontaktrecht_Kind_Urteil_Kroatien_Osterreich_HR_Mag_Adler

(Imam presudu da dijete moze ici kod mene, a svejedno mi se brani)

 

Interview_01_2021_Kontaktrecht_Kind_Urteil_Kroatien_Osterreich_DE_Mag_Adler_DE

(Ich habe ein Urteil, dass das Kind zu mir kommen kann, trotzdem wird das verhindert)

 

Interview_02_2021_Zehn_Regeln_Elterliche_Enfremdung_Verbot_Kontakt_zum_Kind_Mag_Adler

 

Interview_11_2020_Doppelresidenz_fur_Kind_Mag_Adler

 

Interview_11_2020_Wie_sehe_ich_Lockdown_als_Frau_und_Mutter_Mag_Adler

 

Interview_09_2020_Kinderentführung_Mag_Adler

 

Link auf Artikel: Tipps zur Scheidung in Österreich für Kroaten

 

Link auf Artikel: Odvjetnica/ Anwältin Mag. Vlatka Adler über die Besonderheiten der Scheidung in Österreich

 

mehr:  Razvod_Austrija_Sporazumni_Mag_Vlatka_Adler

 

https://www.meinanwalt.at/news/tipps-zur-scheidung-in-oesterreich-fuer-kroaten_djrcdi

 

Was machen wir international?

 

“Grenzüberschreitende Scheidungen und Unterhalt: Zuständigkeit und anzuwendendes Recht.”

 

“Elternverantwortung im grenzüberschreitenden Zusammenhang; inklusive Kindesentführung.”

 

Scheidungsrecht

a) materiell rechtliche Regelungen:

Rom III VOVerordnung (EU) Nr 1259/2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts

- Verfahren eingeleitet ab dem 21.06.2012

 

b) prozessrechtliche Regelungen:

EUEheVO=Brüssel IIaVerordnung (EG) Nr 2201/2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterlichen Verantwortung und zur Aufhebung der VO (EG) Nr 1347/2000 Kapitel II Abschnitt 1, 3

- gilt ab 01.03.2005, Inkrafttreten 01.08.2004

 

c) Anerkennung und Vollstreckung einer Ehescheidung:

Haager Übereinkommen von 1970 über die Anerkennung von Ehescheidungen und Ehetrennungen

Luxemburger Übereinkommen vom 08. September 1967 über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen

EUEheVO=Brüssel IIaVerordnung (EG) Nr 2201/2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterlichen Verantwortung und zur Aufhebung der VO (EG) Nr 1347/2000 Kapitel II Abschnitt 1, 3

- gilt ab 01.03.2005, Inkrafttreten 01.08.2004

 

 

II. Obsorge

a) materiell rechtliche Regelungen:

- KSÜ=Haager Kinderschütz Übereinkommen 1996: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

MSA: Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 05. Oktober 1961

- im Prinzip durch das KSÜ ersetzt

 

b) prozessrechtliche Regelungen:

EUEheVO=Brüssel IIaVerordnung (EG) Nr 2201/2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterlichen Verantwortung und zur Aufhebung der VO (EG) Nr 1347/2000

- gilt ab 01.03.2005, Inkrafttreten 01.08.2004

 

c) prozessrechtliche Regelungen außerhalb der EU:

- KSÜ=Haager Kinderschütz Übereinkommen 1996: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

 

d) die Anerkennung von Obsorge-Entscheidungen:

EUEheVO=Brüssel IIaVerordnung (EG) Nr 2201/2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterlichen Verantwortung und zur Aufhebung der VO (EG) Nr 1347/2000

- gilt ab 01.03.2005, Inkrafttreten 01.08.2004

- KSÜ=Haager Kinderschütz Übereinkommen 1996: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Nicht EU-Länder)

MSA: Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 05. Oktober 1961

ESU: europäisches Sorgerechtsübereinkommen (Nachfolgestaaten Jugoslawien, Mazedonien, Moldau, Norwegen, Serbien, Montenegro)

österreichische Außerstreitgesetz

 

 

III. Unterhalt

a) materiell rechtliche Regelungen:

HUPProtokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht

- trat ab dem 01.08.2013 in Kraft

- fällig auf alle ab dem 18.06.2011 werdende Unterhaltsansprüche

HUÜÜbereinkommen vom 02.10.1973 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (Schweiz, Türkei, Japan, Albanien)

 

b) prozessrechtliche Regelungen:

EuUVOVerordnung EG Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltsachen

- die Verfahren nach dem 18.06.2011 eingeleitet

EuGVO=Brüssel I VO: Gerichtssands-und Vollstreckungsverordnung Nr 44/2001

- Inkrafttreten: 01.03.2002

EuVTVOVerordnung EG Nr 805/2004 des EuParlamentes zur Einführung eine europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (Vollstreckungstitel-Verordnung)

- Inkrafttreten: 21.10.2005

HUVÜHaager Unterhaltsvollstreckungsabkommen, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über den Kindesunterhalt vom 02. Oktober 1973

- NYÜbk=New Yorker Unterhaltsübereinkommen (Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland)

LGVÜLugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im Zivil-und Handelssachen

- Inkrafttreten: 01.03.1995

 

c) Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen:

EuUVOVerordnung EG Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltsachen

- die Verfahren nach dem 18.06.2011 eingeleitet

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 Kindesentziehung_nach_der_Haager_Konvention

Kindesentführung des eigengen Kindes nach der Haager Konvention

International Kinderschaftsverfahren-Haager Übereinkommen

 RTL prilog: Svaki treći brak u Hrvatskoj se raspada, ali razvodimo se manje od europskog prosjeka

Intervju sa odvjetnicom Cikac-tema RAZVOD

Die SCHEIDUNG im kroatischen und österreichische Recht im Vergleich

Interview RAin Cikac, Kindesentführung, Genova, Italien 2018

Interview RAin Cikac Haag 1980-Kindesentführung

Interview RAin Cikac PAS Syndrom

Interview RAin Cikac Internationales Ehevermögen 2018

Family law (marital property and divorce) in Croatia, Vlatka Cikac, 2018

Interview RAin Cikac, CEFL Konferenz, Familienrecht, Bucerius Law School, 2018

Interview RAin Cikac, Soldan Moot Hannover, 2018

Interview, Lawyer Cikac, Dubrovnik, Family Law Seminar, LPIF, 2018

 

NTERVJU - Tema brakovi u Hrvatskoj

 

 

 

 

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